Der Bundesverband Internetmedizin e.V. hat sich gemeinsam mit anderen Verbänden zum Aufruf der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern seinerseits mit einer eigenen Pressemeldung an die Öffentlichkeit gewandt. Anlass bot eine Pressemitteilung, die zur Vorsicht bei der Nutzung und Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aufrief.
Demnach positionieren sich die Verbände, Apps auf Rezept sollten keine Ausnahme sein, sondern zur Regel werden. Das sei auch gesetzlich so beabsichtigt. Man verstehe die Bedenken der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Signal für mehr Dialog und als Ansporn, für mehr Aufklärung zu sorgen.
Digitale Gesundheitsanwendungen müssen zurecht die höchsten Anforderungen auch an Datenschutz, Datensicherheit und Qualitätssicherung erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Nachweis positiver Versorgungseffekte durch evidenzbasierte und vom BfArM geprüfte vergleichende Studien.
Die Mitgliedsunternehmen, der unten aufgeführten Verbände, arbeiten jeden Tag hart daran, diese Bestimmungen zu erfüllen, um Lösungen am Innovationsstandort Deutschland zu entwickeln.
Uns ist bewusst, dass dieses neue Prüfverfahren im Detail noch zu wenig verstanden werde und vielleicht auch flächendeckend nicht bekannt sei.
Deshalb lade man die Vorstände aller Kassenärztlichen Vereinigungen, die Vertreter der Kammern und der Fachgesellschaften ein, über die Anforderungen an Datenschutz und Evidenz bei einem gemeinsamen Treffen zu beraten. Nur so könne ein gemeinsames Verständnis entwickelt werden.
Die Aussagen des KVB-Vorstands zu DiGA im Einzelnen
- Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist an sich positiv zu beurteilen. Sie darf allerdings kein Selbstzweck sein und keinesfalls zur Gewinnmaximierung großer Wirtschaftsunternehmen dienen. Sondern sie muss vielmehr eine Unterstützung sein für Diagnostik und Therapie durch die dafür ausgebildeten Ärzte und Psychotherapeuten.
- Das vertrauensvolle Verhältnis von Patient und Arzt beziehungsweise von Patient und Psychotherapeut darf nicht durch Eingriffe Dritter, seien es Krankenkassen, seien es App-Programmierer, gefährdet werden.
- Aus unserer Sicht darf unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Pflicht für Ärzte und Psychotherapeuten bestehen, solche Apps zu verordnen. Sie können diese aber natürlich therapiebegleitend einsetzen, wenn sie dies im Heilungsprozess des Patienten für sinnvoll erachten.
- Es muss rechtssicher ausgeschlossen sein, dass Ärzte und Psychotherapeuten dafür haftbar gemacht werden können, falls Daten aus den Apps durch Dritte zweckentfremdet genutzt werden.
- Den Patienten wird empfohlen, sorgsam mit ihren Daten umzugehen und bei der Nutzung der Apps dringend darauf zu achten, dass sie nicht leichtfertig hochsensible Gesundheitsdaten preisgeben, die von den Anbietern der Apps eventuell für kommerzielle Zwecke verwendet werden könnten.
Verbände der Hersteller von Gesundheitsanwendungen
Der Gegendarstellung und dem Aufruf zum Dialog schlossen sich folgende Verbände an:
- Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
- Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV)
- Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
- Bundesverband Internetmedizin (BiM)
Der Bundesverband Internetmedizin e.V. bietet Start-ups, Leistungserbringern, Kostenträgern und Anbietern von Leistungen der digitalen Medizin eine Plattform zur Information, Vernetzung und Kommunikation. Vorrangiges Ziel des Bundesverbandes ist dabei die Förderung der digitalen Entwicklungen im deutschen Gesundheitssystem.
Dieser Beitrag erscheint im Blog eines zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktiven Vorstands des Bundesverbandes Internetmedizin e.V. – interessierte Ärztinnen und Ärzte, die mehr über diese und andere digitale Themenkomplexe erfahren möchten, richten Ihre Anfrage gern über ein Zeitgeschenk an Frank Stratmann.