Das Bundeskabinett hat die Klausurtagung auf Schloss Meseberg genutzt, um das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu beschließen und macht so den Weg frei für eine Beschleunigung der Digitalisierungsbemühungen im Gesundheitswesen. Kernpunkte sind die Einführung der ePA als Opt-out-Variante, die Einführung des E-Rezepts und die verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Ziel ist, ein digitales Gesundheitswesen aufzubauen und die medizinische Forschung zu fördern.
Beschlossen wurde, die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten zu verbessern und Deutschland als Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort an die Weltspitze zu bringen. Eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle soll die Nutzung von Gesundheitsdaten erleichtern und den Zugang zu Forschungsdaten verbessern.
Eine wichtige Maßnahme ist außerdem der Umbau der elektronischen Patientenakte auf ein Opt-out Verfahren ab 2025. Weitere Maßnahmen umfassen die Etablierung des E-Rezepts, die Integration von digitalen Gesundheitsanwendungen und die Aufhebung von Mengenbegrenzungen für Telemedizin. Das E-Rezept wird zum Standard im Rahmen der Versorgung mit Arzneimitteln ab 2024.