Krankenhausreform 2024

Am 10. Juli 2024 einigte sich die Bund-Länder-Gruppe auf ein Eckpunktepapier für eine geplante Krankenhausreform. Das Gesetz wird als Redaktionsgruppe gemeinsam entwickelt und nach der Sommerpause in den parlamentarische Verfahren eingebracht. Geplant ist, das Inkraftsetzen des Gesetzes zum 1. Januar 2024.

Entbürokratisierung

Durch den gezielten Einsatz und die Auswertung bereits vorliegender sowie künftig neu erhobener Daten will die Krankenhausreform das Gesundheitswesen von zunehmender Bürokratisierung und ineffizienten Prozessen befreien.

Qualität

Die Reformierung der Finanzierung soll sich auf die Qualität der Leistungserbringung auswirken. Das Bundesministerium für Gesundheit plant ein weiteres Gesetz für mehr Transparenz zur Qualität der Krankenhäuser. Die Qualitätsoffensive setzt der Bund in Eigenregie um.

Versorgungssicherheit

Ziel der Krankenhausreform ist, die Gewährleistung von Versorgungssicherheit im Sinne der Daseinsfürsorge hinsichtlich der Vergütung von Krankenhäusern von ökonomischen Zwängen zu entlasten. Hierzu wird eine Vorsorgepauschale den Fallpauschalen vorangestellt.

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»Als die Musik nicht nur gehört, sondern auch gefühlt und gesehen wurde, hatten wir noch mehr Mut. Begegnung bleibt ein Wagnis, das wir erneuern wollen.«