Am 10. Juli 2024 einigte sich die Bund-Länder-Gruppe auf ein Eckpunktepapier für eine geplante Krankenhausreform. Das Gesetz wird als Redaktionsgruppe gemeinsam entwickelt und nach der Sommerpause in den parlamentarische Verfahren eingebracht. Geplant ist, das Inkraftsetzen des Gesetzes zum 1. Januar 2024.
Ziel der Krankenhausreform ist, die Gewährleistung von Versorgungssicherheit im Sinne der Daseinsfürsorge hinsichtlich der Vergütung von Krankenhäusern von ökonomischen Zwängen zu entlasten. Hierzu wird eine Vorsorgepauschale den Fallpauschalen vorangestellt.